Project Description

„Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ werden in der GDPDU festgelegt und sind eine Verwaltungsvorschrift, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassen wurde. Diese Vorschrift regeln den Datenzugriff auf digitale Daten, um die Prüfungsmethoden der Finanzbehörden auf steuerlich relevante Informationen, die bei einem Unternehmen oder deren Dienstleistern gespeichert werden, an die modernen Buchführungstechniken anzugleichen. Außenprüfungen werden durch GDPDU ermöglicht, standardisiert und durch neue digitale Prüfungsmethode optimiert.

Für Unternehmen in jeder Größe bestehen Verpflichtungen, Daten nach Vorgaben der GDPDU zu speichern und für eine eventuell anstehende Prüfung bereit zu halten. Daten müssen über längere Zeiträume, ohne eine Möglichkeit zur Veränderung, gespeichert und vorgehalten werden.

Wir die Logata bieten unseren Kunden GDPDU konforme Speichersysteme an, um ihre Daten sicher über den vorgeschriebenen Zeitraum vor zu halten. Nach Ablauf der Zeit werden die gespeicherten Daten dann automatisch vorschriftsmäßig und rückstandslos von den Systemen entfernt.

Wir begleiten sie gerne bei der Umsetzung dieser Vorschrift.

Peter Tiemann
Peter TiemannGeschäftsführer / Vertrieb

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